Datenschutzanfrage

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Die GEDAK GmbH freut sich über Ihren Besuch auf unseren Websites und bedankt sich für Ihr Interesse an unserem Unternehmen, unseren Produkten und Dienstleistungen. Der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer persönlichen Daten ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Um Ihnen ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten, bieten wir Ihnen mit dem folgenden Auskunftsformular die Möglichkeit Ihre Rechte auf Auskunft, Einschränkung und Löschung an uns zu senden.

Weitere Details finden Sie auch in unseren Datenschutzerklärungen unter „2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen“:

Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Um einen unberechtigten Missbrauch Ihrer Daten vorzubeugen, bitten wir Sie unsere Eingangs-/Bestätigungsmail die wir nach erfolgter Eingabe an Sie versenden, freizugeben.

Wichtiger Hinweis: Ohne diese explizite Freigabe wird Ihre getätigte Anfrage automatisch nach 2 Tagen gelöscht.

    Nennen Sie bitte das Bezugssystem Ihrer Anfrage. *

    Grund der Datenschutzanfrage *

    Identifikation der Person (z.B. Personalausweis oder ein anderer von einer Behörde ausgestellter Ausweis) oder Erklärung zur Identifikationfeststellung (z.B. Lieferschein, Rechnung oder andere Belege) *

    Fügen Sie eine gut lesbare Kopie eines Dokuments bei, das die Identität der Person bestätigt, in deren Namen dieser Antrag gestellt wird. Um betrügerische Entfernungsanträge durch Personen zu verhindern, die unter Vortäuschung einer fremden Identität andere Personen schädigen oder in missbräuchlicher Weise rechtmäßige Informationen erlangen wollen, müssen wir die Identität der Person prüfen, für die der Antrag gestellt wird. Ein Personalausweis oder ein anderer von einer Behörde ausgestellter Ausweis ist dazu nicht zwingend erforderlich. Sie dürfen alle Bereiche des Dokuments, die nicht zu Ihrer Identifizierung benötigt werden, zum Beispiel ID-Nummern, unkenntlich machen. Auch Ihr Foto dürfen Sie unkenntlich machen. Die GEDAK GmbH nutzt diese Informationen ausschließlich als Echtheitsnachweis für Ihren Antrag. Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, löschen wir die Dokumentkopie innerhalb eines Monats nach der abschließenden Bearbeitung Ihres Entfernungsantrags.

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